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Unsere Leistungen - Für ein selbstbestimmtes Leben
Wir möchten, dass Sie auch im Alter oder bei Krankheit Ihr Leben in Ihrer vertrauten Umgebung genießen können. Deshalb bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, Sie im Alltag zu unterstützen und Ihnen ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu ermöglichen.
Was wir Ihnen bieten:
Zusammenarbeit und Abrechnung:
Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Angehörigen und anderen an der Versorgung beteiligten Institutionen zusammen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt unkompliziert über Ihre Pflegekasse, Krankenkasse oder privat.
Sprechen Sie uns an!
Gerne beraten wir Sie persönlich und informieren Sie über unsere Leistungen.
Grundpflege/Pflegekassenleistungen SGB XI
Mit der Grundpflege unterstützen wir unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, um den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Bei Bedarf versorgen wir unsere Patienten mehrmals täglich, an Wochenenden und Feiertagen. Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege in § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Unser Team aus examinierten Pflegefachkräften geht auf die Individualität und Wünsche unserer Patienten ein. Entsprechend des Pflegegrades wird der Bedarf an Unterstützung eingestuft und durch die Pflegekasse finanziert (Sozialgesetzbuch XI).
Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen
Körperpflege
Arten der Körperpflege:
Ernährung
Lagerung und Mobilität
Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 sowie Haushalt
Behandlungspflege/Krankenkassenleistungen SGB V
Wir übernehmen auch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad die medizinische Fachpflege bei Ihnen zu Hause, nicht nur nach Krankheit oder Unfall. Die Versorgung in Ihrer gewohnten Umgebung erfolgt nach enger Abstimmung mit Ihrem Arzt durch unsere qualifizierten Pflegefachkräfte. Die Behandlungspflege zielt auf Verbesserung der Krankheit und Erhaltung beim Patienten ab. Ihr Hausarzt verordnet diese Leistungen, die dann vom Pflegedienst in Ihrer Region durchgeführt werden. Die kann dauerhaft oder übergangsweise verordnet werden, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämtern. Wir sind eine Fachpflegeeinrichtung, die langjährige Expertise bei der Versorgung chronischer Wunden aufweist. Außerdem sichern wir uns mit Weiter- und Fortbildungen rund um die Behandlung den Standard von modernen und auf dem wachsenden Erfahrungsschatz basierenden Behandlungsmethoden.
Unsere Pflegefachkräfte übernehmen nach ärztlicher Anweisung folgende Leistungen:
Hauswirtschaftshilfe
Wir unterstützen Sie bei der Haushaltshilfe, wenn durch
Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden der Haushalt
nicht alleine bewältigt werden kann. Diese Leistungen werden
entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse,
Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet. Wenn Sie
einen Pflegegrad haben, werden die Kosten für die
Haushaltshilfe teilweise von der Pflegekasse übernommen, z. B.
als Teil der häuslichen Pflege oder als Betreuungs- und
Entlastungsleistungen. Auch die Person, die einen Angehörigen
pflegt, kann Leistungen zur Reinigung ihres eigenen Haushalts
bei der Pflegekasse beantragen, um somit mehr Zeit für die
Pflege zu gewinnen. Wenn Sie eine Verordnung vom Hausarzt
haben, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, können die
Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Unsere Leistungen im Bereich Hauswirtschaftshilfe: