Beratungsgespräche nach §37 SGB XI Abs. 3


Beratungsgespräche

Wir bieten Ihnen individuelle Beratungsgespräche rund um das Thema Pflege.

Wann ist eine Pflegeberatung verpflichtend?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege von Angehörigen übernommen wird, ist eine halbjährliche (bei Pflegegrad 1-3) bzw. vierteljährliche (bei Pflegegrad 4-5) Pflegeberatung durch einen zugelassenen Pflegedienst vorgeschrieben.

Was beinhaltet eine Pflegeberatung?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder laden Sie in unsere Büroräume ein und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege.

Themen der Beratung:

  • Allgemeine Fragen zur Pflege
  • Wohnraumanpassung: Wie kann Ihre Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden?
  • Hilfsmittel: Welche Hilfsmittel können die Pflege erleichtern? (z.B. Pflegebetten, Rollstühle)
  • Unterstützung im Haushalt: Wie können Sie im Haushalt entlastet werden?
  • Betreuung und Entlastung: Welche Möglichkeiten der Betreuung und Entlastung gibt es?
  • Inkontinenzversorgung
  • Pflegegrad beantragen oder erhöhen: Wir unterstützen Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad oder bei der Höherstufung.
  • Anträge an die Pflegeversicherung
  • Beratung und Begleitung bei MDK-Gutachten

Kostenübernahme:

Die Kosten für die Pflegeberatung werden von der Pflegekasse übernommen.


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