Grundpflege/Pflegekassenleistungen SGB XI
Mit der Grundpflege unterstützen wir unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, um den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Bei Bedarf versorgen wir unsere Patienten mehrmals täglich, an Wochenenden und Feiertagen. Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege in § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Unser Team aus examinierten Pflegefachkräften geht auf die Individualität und Wünsche unserer Patienten ein. Entsprechend des Pflegegrades wird der Bedarf an Unterstützung eingestuft und durch die Pflegekasse finanziert (Sozialgesetzbuch XI).
Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen
Körperpflege
Arten der Körperpflege:
Ernährung
Lagerung und Mobilität
Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 sowie Haushalt