Grundpflege


Grundpflege/Pflegekassenleistungen SGB XI

Mit der Grundpflege unterstützen wir unsere Patienten bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, um den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Bei Bedarf versorgen wir unsere Patienten mehrmals täglich, an Wochenenden und Feiertagen. Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege in § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Unser Team aus examinierten Pflegefachkräften geht auf die Individualität und Wünsche unserer Patienten ein. Entsprechend des Pflegegrades wird der Bedarf an Unterstützung eingestuft und durch die Pflegekasse finanziert (Sozialgesetzbuch XI).

Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen

Körperpflege

  • Waschen (Körper, Gesicht, Haare)
  • Rasur, Nagelpflege, Hautpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Mund-/Zahn- und Prothesenpflege
  • Unterstützung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Stomaversorgung, Pflege des Dauerkatheters

Arten der Körperpflege:

  • Kleine Morgentoilette umfasst in der Regel Gesicht mit Zahnpflege, Rasur bei Männern, Brust, Genitalbereich und Gesäß (Varianten möglich) sowie Integration der Prophylaxen
  • Große Morgentoilette beinhaltet zusätzlich Rücken, Extremitäten, bei Bedarf Haarwäsche

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Vorbereitung von Sondennahrung

Lagerung und Mobilität

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Gehübungen, Hilfe beim Treppensteigen, Spaziergänge
  • Hilfe/Anleitung bei Nutzung von Gehhilfen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 sowie Haushalt

  • Hilfe bei der Haushaltsführung

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