Verhinderungspflege


Verhinderungspflege/Urlaubsvertretung

Sie brauchen eine Auszeit von der Pflege? Kein Problem! Wir übernehmen die Pflege Ihres Angehörigen, wenn Sie verhindert sind.

Gründe für Verhinderungspflege:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Sonstige Gründe, die Sie an der Pflege hindern

Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Der Pflegebedürftige muss mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein.

Leistungen:

  • Grundpflege
  • Betreuungsleistungen
  • Stundenweise oder tageweise Vertretung
  • Auch im Falle eines wichtigen Termins für Ihre Angehörigen

Kostenübernahme:

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal 6 Wochen oder 42 Tage im Jahr.
  • Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege weitergezahlt.
  • Es ist möglich, Leistungen der Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren.
  • Bei einer stundenweisen Verhinderung (weniger als 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
  • Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125,00 Euro für die Verhinderungspflege einsetzen.

Zusätzliches Budget:

  • Bei Pflegegrad 2 oder höher steht ein zusätzliches Budget von jährlich 1.612 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
  • Dieser Betrag verfällt, wenn er bis Jahresende nicht in Anspruch genommen wird.

Kombination mit Kurzzeitpflege:

  • 50 % des Budgets für Kurzzeitpflege (806 Euro) können für die Verhinderungspflege genutzt werden.
  • So erhöht sich das Budget für Verhinderungspflege auf 2.418 Euro im Kalenderjahr.

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